Artenreiches Grünland, lagegenau | GN 5
Landwirte
Melde dich an und erfahre, wie du mit nachhaltigen Maßnahmen die Biodiversität steigerst und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit deiner Flächen optimierst.
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Wesentliche Verpflichtungen:
Auf den betreffenden Dauergrünlandflächen muss jährlich das Vorkommen von mindestens sechs Kennarten (GN 56) bzw. acht Kennarten (GN 58) nachgewiesen werden.
Eine aktive Ansaat dieser Kennarten ist nicht zulässig.
Der Nachweis gilt nur als erbracht, wenn auf jeder Hälfte einer gedachten Linie, die die Fläche in zwei etwa gleich große Teile teilt (längste mögliche Gerade), mindestens sechs bzw. acht Kennarten vorkommen.
Bei unregelmäßig geformten Flächen kann eine gekrümmte Linie verwendet werden.
Kennarten innerhalb der ersten 3 Meter vom Flächenrand werden dabei nicht berücksichtigt.
Bodenbearbeitung ist nicht erlaubt.
Jeder Schlag muss einheitlich bewirtschaftet werden.
Schnittnutzung und/oder Beweidung muss mindestens einmal jährlich während der Vegetationszeit und bis spätestens 30.09. erfolgen.
Es besteht eine Dokumentationspflicht der Bewirtschaftungsmaßnahmen in einer Schlagkartei.