Ökologischer Landbau Zusatzförderung Wasserschutz | BV 3
Landwirte
Melde dich an und erfahre, wie du mit nachhaltigen Maßnahmen die Biodiversität steigerst und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit deiner Flächen optimierst.
Melde dich an und erfahre, wie du mit nachhaltigen Maßnahmen die Biodiversität steigerst und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit deiner Flächen optimierst.
Wesentliche Verpflichtungen:
Teilnahme nur für Betriebe des ökologischen Landbaus, die an der Maßnahme BV1 teilnehmen.
Mindestens 25 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche muss innerhalb der Zielkulisse liegen.
Eine Zahlung erfolgt nur für Kulturen, bei denen sich die ökologische von der konventionellen Produktion wesentlich unterscheidet und die zur Erzeugung von Lebens- oder Futtermitteln dienen.
Die organische Stickstoffdüngung ist auf 80 kg Gesamtstickstoff pro Hektar beschränkt (unter Berücksichtigung von Stall- und Lagerverlusten).
Nach dem Anbau von Leguminosen (als Reinsaat oder im Gemenge) muss eine Folgekultur angebaut werden; ein Umbruch ist frühestens ab dem 01.03. zulässig.
Dauergrünland muss mindestens einmal jährlich während der Vegetationszeit und bis spätestens 30.09. entweder geschnitten oder beweidet werden.
Es besteht eine Dokumentationspflicht über alle Bewirtschaftungsmaßnahmen – insbesondere über die Einhaltung der Düngungsbeschränkung sowie den Anbau der Folgekultur.
Die Mindestfläche innerhalb der Zielkulisse muss zum Zeitpunkt der Antragstellung und auch im ersten Verpflichtungsjahr erfüllt sein.