Extensivierung des gesamten Dauergrünlandes des Betriebes | ÖR 4
Landwirte
Melde dich an und erfahre, wie du mit nachhaltigen Maßnahmen die Biodiversität steigerst und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit deiner Flächen optimierst.
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Um die Betriebe zu fördern, die ihr Dauergrünland extensiv bewirtschaften und damit in der Regel das Grundwasser schonen, Pflanzenschutz reduzieren und artenreichere Bestände haben, wird diese Öko-Regelung eingeführt.
Im Gesamtbetrieb ist jährlich durchschnittlich ein Viehbesatz von mindestens 0,3 und höchstens 1,4 raufutterfressenden Großvieheinheiten (RGV) je Hektar förderfähiges Dauergrünland einzuhalten. Über einen Umrechnungsschlüssel werden alle gehaltenen und als Raufutterfresser eingestuften Tiere des Betriebes zu den o.g. Viehbesatzdichten gezählt. Die Verwendung von Dünger einschließlich Wirtschaftsdüngern ist nur in dem Umfang erlaubt, der dem Dunganfall von höchstens 1,4 RGV je Hektar förderfähigem Dauergrünland entspricht (140 kg N/ha). Pflanzenschutzmittel dürfen nicht angewendet werden. Es gilt ein Pflugverbot im Antragsjahr.
Die vorgesehene jährliche Förderhöhe beträgt 115 EUR / ha in 2023 und wird ab 2024 auf 100 EUR / ha verringert.