Nachhaltige Grünlandnutzung | GN 1
Landwirte
Melde dich an und erfahre, wie du mit nachhaltigen Maßnahmen die Biodiversität steigerst und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit deiner Flächen optimierst.
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Die Zahlung kann zusätzlich zur Förderung nach BV 1 gewährt werden.
Zusätzlich können auch Zahlungen für die Fördermaßnahmen AN 3, BK 1, GN 5 erfolgen.
Eine gleichzeitige Teilnahme an der Fördermaßnahme GN 3 ist unzulässig. AN3 und GN5 können nicht auf
derselben Fläche beantragt werden.
Wesentliche Verpflichtungen:
Im Betrieb muss ein durchschnittlicher jährlicher Viehbesatz von mindestens 0,3 RGV pro Hektar Dauergrünland eingehalten werden. Dabei zählen nur eigene Tiere oder solche, die ganzjährig im Betrieb gehalten werden.
Für Tiere, die nicht in der HI-Tier-Datenbank gemeldet sind, ist ein Bestandsregister zu führen.
Der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln ist nicht erlaubt.
Organische Düngung ist nur bis zu 50 % des berechneten Stickstoffbedarfs gemäß Düngeverordnung (DüV) zulässig (unter Berücksichtigung von Stall- und Lagerverlusten).
Die Höhe der zulässigen Düngergabe richtet sich nach den Mindestwerten für die Stickstoffausnutzung in organischen Düngern gemäß DüV Anlage 3.
Bodenbearbeitung ist nicht gestattet.
Es gilt eine Ruhezeit ab dem 21.03.: Pflegemaßnahmen, Mahd, Nachsaat und/oder Düngung dürfen erst ab dem 06.06. erfolgen.
Für Milchviehbetriebe mit mindestens 10 Milchkühen endet die Ruhezeit bereits am 31.05.
Während der Ruhezeit ist Beweidung zulässig, jedoch nur mit
maximal 3 Tieren pro Hektar oder
höchstens 2 RGV pro Hektar (nur Schafe, Ziegen oder Rinder; keine Pferde/Equiden).
Nach der Ruhezeit muss bei einer Schnittnutzung eine Schonfläche stehen bleiben, die mindestens 10 % der jeweiligen Schlaggröße umfasst.
Diese Fläche darf frühestens ab dem 01.08. befahren oder genutzt werden.
Schnittnutzung und/oder Beweidung muss mindestens einmal jährlich während der Vegetationszeit und bis spätestens 30.09. erfolgen.
Es besteht eine Dokumentationspflicht aller Bewirtschaftungsmaßnahmen in einer Schlagkartei.