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Mahd und Beweidung besonderer Biotoptypen

Mahd besonderer Biotoptypen | BB 2

Foto von Liz Pullan Pattathy auf UnsplashFoto von Liz Pullan Pattathy auf Unsplash

Bodenbearbeitung

Erlaubt

Kein Eintrag vorhanden

Verboten

Für das Mesophile Grünland gilt zusätzlich: Keine Grünlanderneuerung. Eine Übersaat ohne nachhaltige Zerstörung der Grünlandnarbe ist zulässig.
Keine Bodenbearbeitung

Bewirtschaftungsruhe

Erlaubt

Für das Mesophile Grünland gilt zusätzlich: In der Förderkulisse GN 2 ist in Abstimmung mit der UNB jährlich auf mind.10 % des jeweiligen Schlages nach der ersten Nutzung bis einschließlich 31.07. eine Schonfläche stehen zu lassen.

Verboten

Kein Eintrag vorhanden

Aussaat

Erlaubt

Für das Mesophile Grünland gilt zusätzlich: Zulässig sind nur: Rotschwingel (Festuca rubra), Wiesen-Schwingel (Festuca pratensis), Wiesen-Lieschgras (Phleum pratense), Wiesenrispe (Poa pratensis), Gewöhnliches Knäuelgras (Dactylis glomerata).
Für das Mesophile Grünland gilt zusätzlich: Für die Übersaat ist eine Saatgutmischung mit standorttypischen Gräsern zu verwenden.

Verboten

Kein Eintrag vorhanden

Mahd

Erlaubt

Die erste Schnittnutzung ist jährlich im Zeitraum ab dem 25.06. bis einschließlich 31.10. durchzuführen. Für den Biotoptyp mesophiles Grünland gilt der Zeitraum ab dem 1.06..
Für das Mesophile Grünland gilt zusätzlich: Nutzung zwei Mal jährlich durch Mahd, die zweite Mahd frühestens 10 Wochen nach dem ersten Nutzungstermin.
Abfuhr des Mähgutes.

Verboten

Kein Eintrag vorhanden

Düngung

Erlaubt

Für das Mesophile Grünland gilt zusätzlich: Organische Düngung nur mit Festmist bis zu maximal 50 % des berechneten N-Düngebedarfs gemäß DüV zulässig (unter Berücksichtigung von Stall- und Lagerverlusten). Die Bemessung der Höhe der Düngegabe erfolgt auf

Verboten

Keine Anwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und von chemisch-synthetischen Düngemitteln.

Dokumentation

Erlaubt

Die Bewirtschaftung der betreffenden Schläge erfolgt nach einem durch die zuständige UNB erstellten Bewirtschaftungsplan.
Förderspezifische Aufzeichnungen
Dokumentationspflicht in einer Schlagkartei.

Verboten

Kein Eintrag vorhanden

Pflegemaßnahmen

Erlaubt

Pflegemaßnahmen (z.B. das Schleppen, Walzen, Striegeln) sind zulässig

Verboten

Kein Eintrag vorhanden

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