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Foto von Liz Pullan Pattathy auf Unsplash
Mahd und Beweidung besonderer Biotoptypen
Mahd besonderer Biotoptypen | BB 2
Bodenbearbeitung
Erlaubt
Kein Eintrag vorhanden
Verboten
Für das Mesophile Grünland gilt zusätzlich: Keine Grünlanderneuerung. Eine Übersaat ohne nachhaltige Zerstörung der Grünlandnarbe ist zulässig.
Keine Bodenbearbeitung
Bewirtschaftungsruhe
Erlaubt
Für das Mesophile Grünland gilt zusätzlich: In der Förderkulisse GN 2 ist in Abstimmung mit der UNB jährlich auf mind.10 % des jeweiligen Schlages nach der ersten Nutzung bis einschließlich 31.07. eine Schonfläche stehen zu lassen.
Verboten
Kein Eintrag vorhanden
Aussaat
Erlaubt
Für das Mesophile Grünland gilt zusätzlich: Zulässig sind nur: Rotschwingel (Festuca rubra), Wiesen-Schwingel (Festuca pratensis), Wiesen-Lieschgras (Phleum pratense), Wiesenrispe (Poa pratensis), Gewöhnliches Knäuelgras (Dactylis glomerata).
Für das Mesophile Grünland gilt zusätzlich: Für die Übersaat ist eine Saatgutmischung mit standorttypischen Gräsern zu verwenden.
Verboten
Kein Eintrag vorhanden
Mahd
Erlaubt
Die erste Schnittnutzung ist jährlich im Zeitraum ab dem 25.06. bis einschließlich 31.10. durchzuführen. Für den Biotoptyp mesophiles Grünland gilt der Zeitraum ab dem 1.06..
Für das Mesophile Grünland gilt zusätzlich: Nutzung zwei Mal jährlich durch Mahd, die zweite Mahd frühestens 10 Wochen nach dem ersten Nutzungstermin.
Abfuhr des Mähgutes.
Verboten
Kein Eintrag vorhanden
Düngung
Erlaubt
Für das Mesophile Grünland gilt zusätzlich: Organische Düngung nur mit Festmist bis zu maximal 50 % des berechneten N-Düngebedarfs gemäß DüV zulässig (unter Berücksichtigung von Stall- und Lagerverlusten). Die Bemessung der Höhe der Düngegabe erfolgt auf
Verboten
Keine Anwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und von chemisch-synthetischen Düngemitteln.
Dokumentation
Erlaubt
Die Bewirtschaftung der betreffenden Schläge erfolgt nach einem durch die zuständige UNB erstellten Bewirtschaftungsplan.
Förderspezifische Aufzeichnungen
Dokumentationspflicht in einer Schlagkartei.
Verboten
Kein Eintrag vorhanden
Pflegemaßnahmen
Erlaubt
Pflegemaßnahmen (z.B. das Schleppen, Walzen, Striegeln) sind zulässig
Verboten
Kein Eintrag vorhanden
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